Stand: 01.09.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der CLICKENHAUS AG (nachfolgend „CLICKENHAUS“) und ihren Kunden betreffend den Verkauf von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen.
Die AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Bestellungen, Angebote, Lieferungen und Leistungen von CLICKENHAUS, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich durch CLICKENHAUS zugestimmt.
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt mit CLICKENHAUS AG, Henzmannstrasse 11, 4800 Zofingen, Schweiz zustande.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung von Produkten im Online-Shop, in Online-Inseraten, Katalogen oder vergleichbaren Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Mit der Bestellung über den Online-Shop (z. B. durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“), per E-Mail oder telefonisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn CLICKENHAUS die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form annimmt. Der Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung beim Kunden ist massgebend.
CLICKENHAUS behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Auftragsbestätigung kann in einfacher Form erfolgen und bedarf keiner Unterschrift.
4. Stornierung
Stornierung vor Auftragsbestätigung
Eine Stornierung ist bis zur Auftragsbestätigung grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern noch keine Aufwendungen entstanden sind.
Stornierung nach Auftragsbestätigung
Nach erfolgter Auftragsbestätigung ist eine Stornierung möglich, jedoch werden die bis dahin entstandenen Kosten sowie eine angemessene Entschädigung für Aufwand und entgangenen Gewinn verrechnet. Diese beträgt in der Regel:
bis zu 20 % des Auftragswertes bei frühzeitiger Stornierung
bis zu 40 % des Auftragswertes bei kurzfristiger Stornierung, insbesondere bei bereits geplanter oder disponierter Lieferung
Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Stornierung am Liefertag / bei kurzfristiger Absage
Erfolgt die Stornierung am vereinbarten Liefertag oder wird die Annahme der Ware verweigert, kann eine Entschädigung von bis zu 40 % des Auftragswertes sowie zusätzlich angefallene Transport- und Logistikkosten verrechnet werden.
Sonderanfertigungen / individuell konfigurierte Produkte
Bei Sonderanfertigungen oder individuell angepassten Produkten ist eine Stornierung nur eingeschränkt möglich. In diesem Fall werden mindestens 40 % des Auftragswertes bzw. die geleistete Anzahlung einbehalten, sofern diese höher ist.
Nach Lieferung
Nach erfolgter Lieferung ist eine Stornierung ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
5. Preise und Lieferkosten
Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet.
Unverbindliche Preisangaben
Die im Online-Shop, in Online-Inseraten, Katalogen oder vergleichbaren Medien aufgeführten Preise dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Massgebend sind ausschliesslich die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
Preisbasis
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten alle Preise ab dem jeweiligen Depot von CLICKENHAUS gemäss Angebot oder Auftragsbestätigung.
Liefer- und Zusatzkosten
Liefer-, Transport- und allfällige Zusatzkosten (z. B. für besondere Zufahrtsbedingungen, Spezialtransporte oder Zusatzaufwand) werden separat berechnet und im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Wartezeiten und Mehraufwand
Sofern es bei der Lieferung oder beim Ablad zu Wartezeiten kommt, die nicht durch CLICKENHAUS zu vertreten sind (insbesondere aufgrund unzureichender Vorbereitung des Kunden, fehlender Zufahrtsmöglichkeiten, blockierter Zufahrt, Verzögerungen auf der Baustelle oder ähnlicher Umstände), ist CLICKENHAUS berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand sowie Stand- und Wartezeiten nach effektivem Aufwand oder gemäss vereinbarten Ansätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
6. Lieferung
Lieferort und Durchführung
Die Lieferung erfolgt gemäss den Angaben des Kunden an die von ihm angegebene Wunschadresse.
Lieferkosten
Die jeweiligen Lieferkosten richten sich nach Produkt, Lieferort und Aufwand und werden im persönlichen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Lieferzeit
Die Lieferzeit ist abhängig von Verfügbarkeit, Transportplanung und externen Faktoren und wird individuell vereinbart. Angegebene Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt, unverbindlich.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Lieferung relevanten Informationen vollständig und korrekt vor Auftragserteilung mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere:
erschwerte oder eingeschränkte Zufahrtsverhältnisse
Fahrverbote oder zeitliche Einschränkungen
Höhen-, Breiten- oder Gewichtsbeschränkungen
notwendige Bewilligungen oder Zufahrtsgenehmigungen
besondere Anforderungen an Zufahrt, Ablad oder Platzverhältnisse
Mehrkosten bei unvollständigen Angaben
Sofern aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben des Kunden zusätzliche Kosten entstehen (z. B. durch Umwege, erneute Anfahrten, Einsatz spezieller Fahrzeuge oder Verzögerungen), werden diese dem Kunden vollumfänglich weiterverrechnet.
Nicht durchführbare Lieferung
Kann die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere unzureichende Zufahrt oder fehlende Angaben), nicht oder nur verzögert durchgeführt werden, ist CLICKENHAUS berechtigt, die daraus entstehenden Kosten sowie einen allfälligen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Verlängerung der Lieferfrist
Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
Selbstabholung
Bei einer vom Kunden gewünschten Selbstabholung übernimmt der Kunde die Organisation und Durchführung des Transports ab dem jeweiligen Abholort bzw. Containerterminal auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
CLICKENHAUS haftet nicht für Verzögerungen, Wartezeiten, zusätzliche Standzeiten, Leerfahrten, Umbuchungs- oder sonstige Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Selbstabholung entstehen und durch das Containerterminal, den Spediteur, den Reeder, den Barge Operator oder andere an der Abwicklung beteiligte Dritte verursacht werden.
Dies gilt insbesondere für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von fehlender oder verspäteter Containerfreigabe, Kran- oder Umschlagsstörungen, technischen Ausfällen, hohem Verkehrs- oder Abfertigungsaufkommen, eingeschränkten Abholzeiten, kurzfristigen Änderungen der Abholbedingungen sowie sonstigen betrieblichen oder organisatorischen Problemen des Terminals oder anderer beteiligter Dritter.
Allfällige daraus entstehende Kosten, insbesondere Wartezeiten, Standzeiten, Leerfahrten, zusätzliche Anfahrten oder Umbuchungskosten, trägt der Kunde selbst und sind direkt mit dem jeweiligen Transporteur oder sonstigen Leistungserbringer abzurechnen.
Mit der Wahl der Selbstabholung bestätigt der Kunde, dass ihm die damit verbundenen Risiken und möglichen Mehrkosten bekannt sind und er diese selbst trägt.
7. Garantie, Umtausch und Rückgabe
Zustand der Ware / Gewährleistung
Die angebotenen Container gelten – unabhängig von ihrer Bezeichnung als „neu“ oder „gebraucht“ – als Industrieprodukte mit transport- und nutzungsbedingten Gebrauchsspuren. Hierzu zählen insbesondere Kratzer, Dellen, Roststellen, Farbabweichungen sowie allgemeine optische Abnutzungen.
Container, die als „neu“ oder „neuwertig“ bezeichnet werden, sind in der Regel einmalig für Transportzwecke eingesetzt worden (z. B. „One-Way-Container“) und weisen entsprechende, branchenübliche Gebrauchsspuren auf.
Die zur Verfügung gestellten Bilder dienen ausschliesslich als Beispielbilder. Der effektiv gelieferte Container kann in Zustand, Farbe und Optik davon abweichen.
Beschaffenheit
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird lediglich gewährleistet, dass die gelieferten Container zum Zeitpunkt der Lieferung strukturell intakt sowie wind- und wasserdicht sind.
Gewährleistungsausschluss
Soweit gesetzlich zulässig, wird jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere für optische Beschaffenheit, Farbabweichungen oder geringfügige Mängel, ausgeschlossen.
Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften gemäss Auftragsbestätigung.
Mängelrüge
Offensichtliche Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach Lieferung zu rügen.
Umtausch und Rückgabe
Ein Umtausch oder eine Rückgabe der gelieferten Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Rückkauf
Ein Rückkauf der Ware durch CLICKENHAUS kann auf Anfrage geprüft werden, erfolgt jedoch freiwillig und ohne Verpflichtung seitens von CLICKENHAUS.
8. Zahlung
Die Zahlung erfolgt im Normalfall per Rechnung. Sofern auf der Rechnung kein präzises Zahlungsziel vermerkt ist, ist die Rechnung innerhalb von 7 Tagen auszugleichen.
CLICKENHAUS kann auf eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung bestehen.
Die Rechnung ist jeweils im vollen Rechnungsbetrag zu zahlen. Etwaige Bankspesen sind immer zulasten des Käufers.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von CLICKENHAUS. CLICKENHAUS ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Käufers im zuständigen Register eintragen zu lassen.
10. Solidarhaftung
Sofern der Käufer eine juristische Gesellschaft ist, so haftet der jeweilige Besteller, unabhängig seiner Funktion im Unternehmen, und muss privat für die Zahlung der Rechnung samt etwaigen Gebühren aufkommen.
11. Haftbarhaltung
CLICKENHAUS ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen Dritte wie Transportunternehmen, Spediteure, Barge Operator, Containerdepots oder Monteure einzusetzen.
CLICKENHAUS haftet nicht für Verzögerungen, Terminverschiebungen oder Leistungsausfälle, die durch solche Drittleister verursacht werden, sofern diese nicht nachweislich auf eine unsorgfältige Auswahl oder ungenügende Instruktion durch CLICKENHAUS zurückzuführen sind.
Verzögerungen oder Verschiebungen können insbesondere aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von CLICKENHAUS entstehen. Hierzu zählen unter anderem höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Verkehrs- und Witterungsbedingungen, Personalengpässe, Ausfälle bei Drittleistern sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, gelten Liefer- und Ausführungstermine als unverbindlich. Verzögerungen – unabhängig davon, ob sie durch CLICKENHAUS oder durch beauftragte Drittleister entstehen – berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadenersatzforderungen.
CLICKENHAUS haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Mehrkosten, die dem Käufer durch verspätete oder verschobene Lieferungen oder Leistungen entstehen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von CLICKENHAUS auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten beschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.